Immobilienverkauf
Ihr Immobilienmakler für Haus, Wohnung, Bauland und Gewerbeliegenschaften

Seit 1984 steht die ANDEREGG Immobilien-Treuhand AG als Immobilienmakler für Professionalität und Vertrauen, wenn es um den Verkauf von Immobilien geht. Unsere bestens ausgebildeten Mitarbeitenden kennen die Märkte, beraten Sie seriös und kompetent und arbeiten konsequent darauf hin, beim Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung für Sie den bestmöglichen Preis zu erzielen. Lernen Sie unser Team und unser breites Angebot an Dienstleistungen kennen – und kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Der richtige Partner für Sie.

Der Hauseigentümerverband empfiehlt, bei der Wahl einer Maklerfirma auf fünf Faktoren zu achten:  Ausbildung/Fachwissen, Erfahrung, Stellvertretung, regionale Verankerung und Unabhängigkeit. Wir orientieren uns seit Langem an diesen Standards. Deshalb arbeiten unsere Maklerinnen und Makler beim Verkauf Ihrer Immobilie stets in Zweierteams und vereinen so diverse Fähigkeiten und Spezialisierungen. Wir verfolgen immer das Ziel, unserer Kundschaft zum erhofften Verkaufserfolg zu verhelfen. Und dies mit möglichst wenig Aufwand für Sie: Unser Rundum-Service reicht von der Vermarktung der Immobilien über Verhandlungen und Vertragsabwicklungen mit potenziellen Käufern bis hin zum Erzielen der tiefstmöglichen Grundstück­gewinnsteuer. Mit unserer Verkaufsstrategie schützen wir Sie vor Stolpersteinen und deren kostspieligen Konsequenzen.

Ob Einfamilienhaus, Wohnung, Mehrfamilienhaus, Bauland oder Gewerbeimmobilie: Ihr gelungener Immobilienverkauf ist unser Anspruch, und dank vereinten Kompetenzen seit 39 Jahren unser Erfolgsrezept.

Manuel Anderegg

Eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder
Betriebsökonom FH

Mario Steiger

Immobilienvermarkter mit eidg. Fachausweis
ehem. Notariats-Urkundsperson

Manuel Anderegg

Eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder
Betriebsökonom FH

Mario Steiger

Immobilienvermarkter mit eidg. Fachausweis
ehem. Notariats-Urkundsperson

Wie wir sie sonst noch unterstützen können

Unsere langjährige Erfahrung geht weit über den reinen Immobilienverkauf hinaus. Vertrauen Sie auch in folgenden Dienstleistungen auf unsere Expertise.

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstück­gewinnsteuer ist bei Verkaufsgeschäften ein entscheidender, oft vernachlässigter Faktor. Kompetent und mit Weit­sicht sorgen wir dafür, dass möglichst viel des Erlöses bei Ihnen bleibt.

Einfamilienhaus im Grünen mit Solardach

Alles rund um Neubauprojekte

Von der Parzellierung und Dienstbarkeits­­regelung bis zur Begründung von Stockwerk­eigentum, vom Verkauf oder der Erst­vermietung bis zur Verwaltung – wir unter­stützen Sie bei Ihrem Neubauprojekt.
Moderne Neubau Immobilien, Mehrfamilienhäuser in neuer Wohnanlage

Erstvermietung

Mit unserem fachkundigen Team sind wir die richtige Partnerin für eine erfolgreiche Erst- oder Einzelvermietung. Wir bieten Ihnen eine professionelle Konzeptberatung und eine zielgerichtete Vermarktung, von der Planung bis zur Übergabe.

Das sagen unsere Kunden

Häufige Fragen zum Immobilienverkauf

Spätestens mit der Einführung der Negativzinsen wurde die Nachfrage nach Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern als Anlageobjekte zur Vermietung stark angekurbelt. Sie versprechen regelmässige Mieteinnahmen und einen ansehnlichen Wertzuwachs. Die praktisch kostenlosen Hypotheken ermöglichten zudem eine attraktive Eigenkapitalrendite («Leverage-Effekt»). Doch mit dem Ende der Negativzinsen endete auch der Anlagenotstand, der viele Anleger zwang, in Betongold zu investieren. Die höheren Zinsen ermöglichen wieder attraktive zinsorientierte Anlagen und machen das sogenannte «Buy to let»-Geschäftsmodell in den meisten Fällen unattraktiv. Bereits heute ist spürbar, dass Wohneigentum nicht mehr um jeden Preis gekauft wird und ein weiterer Nachfragerückgang zu erwarten ist, was sich auch in den Preisen niederschlagen wird. Zudem werden Faktoren wie der Rückstellungsbedarf für langfristige Instandsetzungskosten, Ertragsausfälle aufgrund von Leerstand oder zahlungsunfähigen Mietern, der Zeitaufwand für die Verwaltung und die anfallenden Kosten – insbesondere auch bei einem Mieterwechsel – häufig unterschätzt. Viele Eigentümer stehen daher nun vor der Frage, ob sie das nach wie vor attraktive Preisniveau noch nutzen und die Preissteigerungen der vergangenen Jahre für Verkäufe nutzen sollen. Je nach individueller Situation gibt es aber auch Gründe, die auch weiterhin für eine Vermietung sprechen. Unsere Immobilienspezialisten zeigen Ihnen gerne auf, welche Faktoren bei dieser Frage zu berücksichtigen sind und rechnen mit Ihnen konkret durch, ob eine Vermietung in Ihrem Fall rentiert.

Der Verkauf einer Immobilie ist ein einmaliges, emotionales und finanziell anspruchsvolles Ereignis. Der Prozess ist zeitaufwändig und komplex, die Umstände ändern sich laufend – und Fehlentscheidungen können grosse finanzielle Auswirkungen haben. Unsere Immobilienmakler  verfügen über langjährige Erfahrung, grosse Fach- und Verhandlungskompetenz sowie fundierte Kenntnisse des Immobilienmarktes. Durch den Beizug unserer Makler vermeiden Sie etwa Misserfolge aufgrund eines falsch eingeschätzten Verkaufspreises und erzielen oft einen höheren Erlös. Wir helfen Ihnen zudem, bei der Grundstückgewinnsteuer Kosten einzusparen und so Ihren Nettogewinn zu maximieren. Übrigens: Das Maklerhonorar kann von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden.

Das Honorar wird grundsätzlich nur im Erfolgsfall fällig. Gelingt es Ihrer Maklerin oder Ihrem Makler nicht, Ihre Immobilie innert nützlicher Frist erfolgreich zu verkaufen, so müssen Sie gemäss Gesetz kein Honorar bezahlen. Je nach Maklervertrag kann aber eine Pauschalentschädigung bei Nichterfolg festgehalten werden. Der Maklerauftrag ist zudem ein einfacher Auftrag nach OR 404 und grundsätzlich jederzeit kündbar.

Häufige Fragen zur Grundstückgewinnsteuer

Der Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie aus dem Privatvermögen ist mit einer Sondersteuer belegt, der sogenannten Grundstückgewinnsteuer. Diese ist kantonal unterschiedlich geregelt. Nebst Konjunktur, Geldentwertung und Baukostenteuerung führen auch Infrastrukturmassnahmen der öffentlichen Hand zu Wertsteigerungen auf Grundstücken. Dieser ohne Zutun des Eigentümers und aus fiskalpolitischer Sicht «unverdiente Wertzuwachs» auf einem Grundstück wird bei dessen Realisierung besteuert. Die Grundstückgewinnsteuer ist eine kantonale Steuer, im Kanton Zürich liegt die Steuerhoheit bei den Gemeinden.

Der steuerbare Gewinn berechnet sich aus der Differenz des Verkaufserlöses und der Anlagekosten. Im Kanton Zürich bestehen diese Anlagekosten im Wesentlichen aus dem eigenen Kaufpreis oder Wert vor 20 Jahren sowie den wertvermehrenden Investitionen. Zusätzlich können Kosten abgezogen werden, welche mit dem aktuellen Verkauf sowie dem damaligen Kauf zusammenhängen. Dazu gehören beispielsweise Maklerprovisionen, Insertionskosten, Notariats- und Grundbuchgebühren sowie allfällige Kosten für eine vorzeitige Auflösung der Hypothek. Beim Kauf einer neuen, selbstgenutzten Immobilie oder bei einer familieninternen Übertragung infolge Erbschaft, Schenkung oder Erbvorbezug kann die Steuer unter Umständen vollständig oder teilweise aufgeschoben werden.

Im Kanton Zürich beträgt die Grundstückgewinnsteuer zwischen 20 und 60% des steuerbaren Gewinns – je nach Besitzesdauer. Diese sollte zwingend vor dem Verkauf abgeklärt werden. Weitere Optimierungsmöglichkeiten sind vielfältig und reichen vom Steueraufschub über die Abzugsfähigkeit von wertvermehrenden Investitionen bis hin zur Verhandlung des von der Steuerbehörde einseitig geschätzten Wertes vor 20 Jahren. Es lohnt sich, sich hierfür professionelle und unabhängige Unterstützung zu holen. Die ANDEREGG Immobilien Treuhand AG ist nebst dem Verkauf auch auf Grundstückgewinnsteuern spezialisiert und kann Ihnen – dank langjähriger Erfahrung, einer grossen Datengrundlage sowie der 12-jährigen Tätigkeit von Heinz Anderegg in der Grundsteuerkommission einer Behörde – grosse finanzielle Einsparungen ermöglichen.

Beim Verkauf einer Immobilie muss der Gewinn versteuert werden. Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor mehr als 20 Jahren erworben haben, gilt im Kanton Zürich der Verkehrswert vor 20 Jahren für die Berechnung des steuerbaren Gewinns. Herauszufinden, zu welchem Preis eine Immobilie vor 20 Jahren auf dem freien Markt hätte verkauft werden können, gestaltet sich in der Praxis häufig als nicht so einfach. Der Einschätzungsvorschlag des Steueramtes ist daher kein fixer Wert, sondern kann mit guten Argumenten verhandelt werden.

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Vertrauen ist die wichtigste Basis einer fruchtbaren Zusammenarbeit. Wir legen Wert auf den persönlichen Austausch – und freuen uns, Sie kennenzulernen.

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